Allgemeine Verkaufsbedingungen Brustor NV
1. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen alle Angebote, Offerten, Verkäufe und Vereinbarungen von BRUSTOR S.A. den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den in den Preislisten enthaltenen Verkaufs- und Garantiebedingungen. Durch Akzeptieren einer Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer damit einverstanden und verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen. Abweichende Absprachen sind nur dann wirksam, wenn die BRUSTOR NV diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat. Die BRUSTOR NV kann diese allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit einseitig ändern, indem sie den Käufer über die neue Fassung informiert. 2. Wenn nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, erfolgt die Lieferung am Sitz der BRUSTOR NV; die Lieferung gilt als erfolgt bei physischer Lieferung oder nach der Mitteilung, dass die Waren für den Käufer bereitstehen. Das vereinbarte Lieferdatum stellt eine in gutem Glauben festgelegte Richtangabe dar, die nicht verbindlich ist. Eine verspätete Lieferung gewährt weder einen Anspruch auf Schadensersatz oder verzugsbedingte Strafzahlungen noch ein Recht zur Stornierung der Aufträge. 3. Bei Lieferung der Waren geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren auf den Käufer über; dies gilt auch bei Frankosendungen. 4. Der Käufer oder der Adressat, der in seinem Namen handelt, hat die Menge und den Zustand der Waren vor deren Entgegennahme zu kontrollieren. Jegliche Fehlmengen, Nichtkonformitäten oder sichtbaren Mängel sind auf den Lieferpapieren zu dokumentieren. Anderenfalls weist die BRUSTOR NV jede diesbezügliche Rüge zurück. Der Zustand der Waren ist vor der Installation nochmals gewissenhaft zu kontrollieren. Wenn der Käufer die Installation nicht selbst durchführt, wird er diese Kontrolle seinen Abnehmern auferlegen. Unter keinen Umständen haftet die BRUSTOR NV für Schäden, die durch die Installation von Waren mit sichtbaren Mängeln, Farbabweichungen oder durch den Umstand entstehen, dass die Anweisungen der BRUSTOR NV nicht strikt befolgt werden. 5. Sollte eine diesbezügliche Spezifikation fehlen, ist die auf dem Markt übliche Qualität ausschlaggebend. Der Käufer hat alle versteckten Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung, per Einschreiben zu rügen; unterlässt er dies, verfällt jegliches Rügerecht. Diese Bestimmung lässt die Rechte auf Grundlage der gewerblichen Garantiebedingungen in Bezug auf Montage, Bedienung und Wartung, die im Lieferumfang der Waren enthalten sind und die der Käufer dem Endkunden aushändigt, unberührt. Die BRUSTOR NV ist unter keinen Umständen für die Aufstellung und Montage der Waren durch den Käufer oder durch Dritte verantwortlich oder haftbar. 6. Eine Rüge berechtigt weder zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen noch zur Verweigerung der Abnahme von Waren, die nicht den Gegenstand der Rüge bilden. Die Haftung der BRUSTOR NV ist in jedem Fall auf den Wert der mangelhaften Waren beschränkt; ein Entschädigungsanspruch für alle möglichen anderen Schäden und/oder Kosten ist ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet die BRUSTOR NV für mittelbare Schäden oder Verluste, wie beispielsweise für entgangenen Gewinn, Reisekosten und Arbeitszeit. 7. Die Waren werden bei Versand in Höhe des in der Auftragsbestätigung genannten Preises fakturiert. Zahlungsort, -frist und -bedingungen sind auf der Rechnung angegeben. Preise können durch eine einfache Mitteilung der BRUSTOR NV einseitig unter anderem auf Basis einer allgemeinen Indexierung oder auf Basis spezifischer Selbstkostenpreise, wie etwa bei einem Anstieg der Rohstoffpreise, Löhne, Transportkosten und Steuern, angepasst werden. Wechselkursrisiken trägt der Käufer. 8. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, gilt für die Rechnungen der BRUSTOR NV eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Handelsvertreter, Stellvertreter oder andere Zwischenpersonen der BRUSTOR NV dürfen den Rechnungsbetrag nicht eintreiben. 9. Jeder Betrag, der am Fälligkeitstag nicht bezahlt ist, wird von Rechts wegen, ohne dass der Käufer zunächst in Verzug gesetzt werden muss, auf Basis des durch die Belgische Nationalbank zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung für Kontokorrentvorauszahlungen auf Staatspapiere gehandhabten Zinssatzes, zuzüglich 2 %, verzinst. 10. Ist die Verbindlichkeit am Fälligkeitstag ohne gewichtige Gründe vollständig oder teilweise nicht beglichen, erhöht sich der geschuldete Betrag, nachdem der Käufer vergeblich in Verzug gesetzt worden ist, um 12 %, mindestens jedoch um [...]; dies gilt auch dann, wenn eine Nachfrist eingeräumt wurde. Bereits der bloße Umstand, dass eine Rechnung am Fälligkeitstag nicht bezahlt ist, führt von Rechts wegen zur sofortigen Fälligkeit aller anderen Rechnungen, auch solcher, deren Fälligkeitsdatum noch nicht erreicht ist. 11. Wenn der Käufer es unterlässt, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkauf von Rechts wegen, ohne dass der Käufer zunächst in Verzug gesetzt werden muss, aufgelöst sein; dies lässt den Anspruch der BRUSTOR NV auf Ersatz aller entstandenen Schäden und auf Zahlung von Zinsen unberührt. Eine entsprechende Erklärung unsererseits per Einschreiben ist dafür ausreichend. 12. Für den Fall, dass das Vertrauen der BRUSTOR NV in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer und/oder durch nachweisbare andere Ereignisse, die zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Käufer seine eingegangenen Verbindlichkeiten begleichen wird, oder die eine solche Begleichung unmöglich machen, erschüttert wird, behält sich die BRUSTOR NV das Recht vor, vom Käufer geeignete Sicherheiten zu verlangen. Für den Fall, dass sich der Käufer weigert, solche Sicherheiten zu leisten, behält sich die BRUSTOR NV das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen; dies gilt auch dann, wenn die Waren bereits vollständig oder teilweise versandt worden sind.13. Unbeschadet der Gefahr des Käufers in Bezug auf die Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Preises das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Die geleisteten Vorauszahlungen dürfen wir als Entschädigung für etwaige Verluste bei einem Wiederverkauf behalten. 14. Das Ziehen und/oder Annehmen von Wechseln, Schecks oder anderen Handelspapieren beinhaltet keine Schulderneuerung und stellt keine Abweichung von den Verkaufsbedingungen dar. 15. Höhere Gewalt (darin inbegriffen Streik und Rohstoff- oder Materialmangel) führt zu einer Aussetzung der Vertragsausführung, ohne dass dadurch ein Schadenersatzanspruch entsteht. Ungeachtet dessen hat jede Partei das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dadurch einen Schadenersatzanspruch zu erlangen, wenn die Aussetzung länger als 60 Werktage andauert. Die BRUSTOR NV ist berechtigt, dem Käufer ihre etwaigen Kosten für die Lagerung von Waren in Rechnung zu stellen. 16. Alle Urheberrechte, Markenrechte und anderen Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die gelieferten Waren stehen der BRUSTOR NV zu und werden nicht an den Käufer übertragen. Der Käufer wird stets die Anweisungen der BRUSTOR NV in Bezug auf die Verwendung dieser Rechte an geistigem Eigentum befolgen. 17. Es besteht die Möglichkeit, dass die BRUSTOR NV im Rahmen des Auftrags des Käufers personenbezogene Daten verarbeitet. Eine solche Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzrichtlinie der BRUSTOR NV. 18. Die Nichtigkeit einer der Bestimmungen aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen. 19. Die BRUSTOR NV behält sich einseitig das Recht vor, Aufträge, Verkäufe und Verträge an andere oder verbundene Unternehmen zu übertragen. 20. Streitigkeiten jeglicher Art werden ausschließlich bei der Rechtbank in Kortrijk anhängig gemacht. Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.